Antragsteller

Der Antragsteller der > Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens (siehe > Bezugsrecht).

Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.