Deckungsrückstellung

Der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von > Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

In der >Lebensversicherung die aus der Versicherungssumme abgeleitete bilanzielle zeitanteilige Leistungsverpflichtung der Unternehmen gegenüber den Kunden.

Der bei der Berechnung dieser Verpflichtung zugrunde liegende Zins wird als >Rechnungszins bezeichnet. Strenge Vorschriften für die Berechnung der Deckungsrückstellung sowie der für ihre Einhaltung sog. Verantwortliche Aktuar und die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar.