Doppelkarte

Seit 2003 gibt es keine Doppelkarte mehr, sondern nur noch eine einfache Versicherungsbestätigungskarte.

Inzwischen wird die Versicherungsbestätigung nur noch per sog. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer) durchgeführt.

Es genügt, diese von seinem Versicherungsunternehmen oder -Vermittler anzufordern und auf Verlangen der Zulassungsstelle bzw. dem Autohändler, der die Zulassung für Sie übernimmt, zu nennen.