Ereignistheorie - in der Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz besteht in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich dann, wenn der Schaden sich letztendlich ereignet, d.h. dieser sichtbar bzw. erkennbar wird.

Die Ursache, die zum Schadenereignis geführt hat, kann bereits längere Zeit zurückliegen. Das Ereignis muß während der materiellen Versicherungsdauer eintreten (bzw. erstmals zu erkennen sein).

Gegenbegriff: Verstoßtheorie.