Gliedertaxe

Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität.

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, anhand derer in der privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad bemessen wird.

Dieser bestimmt maßgeblich die Höhe der Invaliditätsleistung.

Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben, zum Beispiel beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens 20 Prozent, eines Armes 70 Prozent, bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 50 Prozent und auf beiden Augen 100 Prozent.