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                Hagelschäden 
            
                In der > Fahrzeugteilversicherung 
                (Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude- 
                und in der Sturmversicherung lassen sie sich meist gegen einen 
                geringen Beitragsaufschlag einschließen. 
             
            
                Nach den 
                Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind 
                sie generell mitversichert. 
             
            
                Auch die > Hausratversicherung kommt 
                für Schäden durch Hagel auf (VHB '84/VHB '92). 
             
            
                Bei der "klassischen" 
                Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der 
                landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet der Versicherer 
                für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten 
                landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch 
                die Einwirkung des Hagelschlags entsteht. 
             
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