Hagelschäden

In der > Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude- und in der Sturmversicherung lassen sie sich meist gegen einen geringen Beitragsaufschlag einschließen.

Nach den Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind sie generell mitversichert.

Auch die > Hausratversicherung kommt für Schäden durch Hagel auf (VHB '84/VHB '92).

Bei der "klassischen" Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet der Versicherer für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch die Einwirkung des Hagelschlags entsteht.