Kapitallebensversicherung

Mit der Kapitallebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter gebildet.

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Erlebt sie das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital – die Versicherungs-summe plus Gewinnanteile – nach Ablauf der Police an den Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausgezahlt.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag.

Die Kapitallebensversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder separten Hinterbliebenenversicherung (Witwen-/Waisenrente) kombiniert werden.

Aus steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und bis zum 60. Lebensjahr zu empfehlen.