Massenunfälle

Für die Regulierung eines Massenunfalls sehen die Autoversicherer ein vereinfachtes Verfahren im Interesse der Beteiligten vor.

Dabei wird davon ausgegangen, dass der Unfallablauf nicht rekonstruierbar ist. Der Beteiligte muss nicht nachweisen, wer seinen Fahrzeugschaden verursacht hat.
Für die Beteiligten hat dies den Vorteil, dass die Schadenabwicklung deutlich beschleunigt wird.

Um eine einheitliche Schadenregulierung nach Sach- und Rechtslage sicherzustellen, wird der Fahrzeugschaden wie folgt quotiert:
nur Frontschaden: 25%; nur Heckschaden: 100%; Schaden an Front und Heck: 2/3.

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht belastet. Ab 50 Beteiligten wird stets eine gemeinsame Regulierungsaktion durchgeführt.

Bei 20 bis 49 beteiligten Fahrzeugen erfolgt nur im Ausnahmefall eine gemeinsame Regulierungsaktion. Die Entscheidung darüber trifft die regional zuständige Lenkungskommission.