Nutzungsausfall

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen verzichtet, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Bei älteren Fahrzeugen (über 10 Jahre) erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung oft nur die sog. Vorhaltekosten. Das sind z.B. zeitanteilige Steuer, Versicherung und Garagenmiete.