Ombudsmann für Versicherungen

Der Versicherungsombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen.

Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen kann sich jeder > Versicherungsnehmer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro kann der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 Euro kann er eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Streitschlichtung abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht eine von beiden Parteien bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat.

Diese Aufgabe des Ombudsmanns wird derzeit von Professor Dr. Günter Hirsch wahrgenommen, der bis zu seiner Pensionierung im Januar 2008 Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe war.

Neben Prof. Hirsch fungiert als Streitschlichter für den Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen der ehemalige Präsident des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen Dr. Helmut Müller. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmannes ist nicht an eine Streitwertgrenze gebunden.