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Fallen für Verbraucher
Beispiel: Unfallversicherungen
Problemstellung:
Nicht nur in Altverträgen gibt es bei der Versicherung von Unfalltod-Leistungen ein Problem im "Fall der Fälle".
Hier gilt zumeist eine unrealistisch kurze Meldefrist von 24 Stunden vereinbart. Doch wer denkt schon in einer solch belastenden Situation daran, zuerst den Versicherer zu informieren?
Folge:
Wenn man diese Frist versäumt, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Fazit:
Sollte dieser Baustein nach wie vor eine relevante Bedeutung haben, dann steht ein Tarif- oder Versichererwechsel an. Es gibt durchaus Anbieter, die hier längere Fristen einräumen.
Lösung:
Ich unterstütze Sie gerne dabei, einen passenden Versicherungspartner zu finden.