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Der vereidigte Assekuranz-Makler war damals "umkleidet mit der Würde eines Amtes". Ausgewiesen war er zunächst durch ein Maklerzeichen, das aus einem runden Stück Kupfer bestand, vorn mit dem Stadtwappen und hinten mit dem Namen des Maklers versehen war und sichtbar getragen werden mußte.

Später trat an die Stelle des Maklerzeichens ein Maklerstock, ein gedrechselter, zehn Zentimeter langer Stab mit einer silbernen abgeplatteten Kugel am oberen Ende, auf der in der Mitte das Hamburger Wappen und ringsherum der Name des Maklers und die Jahreszahl eingraviert waren. 

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches verschwanden die beeidigten Makler.
Der Maklereid wurde durch einen einfachen Gewerbeschein ersetzt. Die neu gewonnene Freiheit wurde damals begrüßt, während heute der Ruf nach gesetzlicher Reglementierung des Versicherungsmaklerwesens wieder lauter wird.

 
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