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Antragsteller
Der Antragsteller der >
Lebensversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des
Versicherungsunternehmens (siehe > Bezugsrecht).
Er unterschreibt den Antrag, benennt den
oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der
Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst
als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig
versicherte Person und erhält im Erlebensfall die
Versicherungsleistung.
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