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Anwartschaften
Anwartschaften, ein Begriff aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, sind – z.B. durch
Beitragszahlung – erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der
Leistungsgewährung beansprucht werden können.
Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn
darauf eine gewisse Anwartschaft besteht: Wer bereits für
60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat,
hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65
Jahren erworben.
Er erhält diese Leistung aber erst
dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente
beantragt.
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