![]() |
||
Anzeigepflicht
Der Versicherungskunde ist beim Abschluss,
bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines
Lebensversicherungsvertrages dazu verpflichtet, seinen
derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand
wahrheitsgemäß zu schildern.
Verschweigt er gravierende Krankheiten oder
gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von
"einer Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht".
Ist eine solche nachzuweisen, so kann das
Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach
Vertragsabschluss bzw. nach Änderung oder
Wiederherstellung des Vertrages, bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn
Jahren, von diesem zurücktreten.
|
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |