Außenversicherung
Mittels einer Außenversicherung kann
teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert
und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise
vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung
befindet – im Rahmen des jeweiligen
Versicherungsvertrages – mitversichert werden.
Die Außenversicherung gilt weltweit
und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist
aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein
für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei
Monaten kein Versicherungsschutz besteht.
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