![]() |
||
Basisrente
Die Basisrente, deren Beiträge ebenso
wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung teilweise
steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit dem 1.
Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Mit diesem neuen Produkt will der
Gesetzgeber die private Altersvorsorge verstärkt
fördern und die neuen Lücken der gesetzlichen Rente
ausgleichen.
Die Basisrente ist eine private,
freiwillige, staatlich geförderte Leibrentenversicherung.
Der Vertrag kann nur bei einem
Lebensversicherer oder einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung abgeschlossen werden und er muss eine
monatliche lebenslange Leibrente ab Vollendung des 60.
Lebensjahres oder später vorsehen.
Die Basisrente muss im Falle der
Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.
|
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |