Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sie bietet Versicherungsschutz gegen
gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung
von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung,
schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener
Bauvorhaben.
Der Bauherr hat seine Baustelle
ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort
verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine
Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer
delegiert.
Jedoch haftet der Bauherr weiterhin
für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers,
sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in
Anspruch genommen werden kann.
Nach der Baustellenverordnung muss bei
einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig
werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt
werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von
Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu
organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist
verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn
er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.
In der Privathaftpflichtversicherung und in
der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig
schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten
Versicherern jedoch auf eine bestimmte niedrige Bausumme
beschränkt.
Wird diese Bausumme überschritten, ist
der Abschluss einer gesonderten
Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
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