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Beitragsbemessungsgrenze, gesetzliche
Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der >
gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grenze, bis zu der
Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert werden muss bzw. versicherbar ist.
Für höheres Arbeitsentgelt bzw.
Arbeitseinkommen sind keine Beiträge zu zahlen.
Überschreitet das Arbeitsentgelt die
Beitragsbemessungsgrenze, so ändert dies nichts an der
Versicherungspflicht des Versicherten in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Wegen der unterschiedlichen hohen Einkommen
in Ost- und Westdeutschland existieren unterschiedlich hohe
Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West.
Die Beitragbemessungsgrenze wird
jährlich an die Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasst.
In den letzten 20 Jahren betrug sie das 1,8- bis 1,9-fache des
jeweiligen Durchschnittsentgelts.
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