Betriebliche Altersversorgung
Seit Januar 2002 wird die betriebliche
Altersversorgung besonders gefördert.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch
auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes oder Gehaltes in
Vorsorgebeiträge.
Nach dem Alterseinkünftegesetz
können maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr
2010 entspricht dies 2640 Euro – steuerfrei und
sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente eingezahlt
werden.
Weitere Beiträge in Höhe von
1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich.
Drei unterschiedliche Formen der
betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert:
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
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