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Betriebsunterbrechungsversicherung
Schützt gegen Ertragsausfälle,
wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten
Sachschadens (z.B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser
oder Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten ( z.B.
Löhne und Gehälter) nicht mehr erwirtschaftet werden
können.
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