Deckungsrückstellung
Der nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden
Verpflichtungen zur Zahlung von > Versicherungsleistungen
und Rückgewährbeträgen in der Lebens-, Kranken-,
Haftpflicht- und Unfallversicherung.
In der >Lebensversicherung die aus der
Versicherungssumme abgeleitete bilanzielle zeitanteilige
Leistungsverpflichtung der Unternehmen gegenüber den
Kunden.
Der bei der Berechnung dieser Verpflichtung
zugrunde liegende Zins wird als >Rechnungszins bezeichnet.
Strenge Vorschriften für die Berechnung der
Deckungsrückstellung sowie der für ihre Einhaltung
sog. Verantwortliche Aktuar und die Anlage des zum
Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für
den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die
Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar.
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