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Doppelkarte
Seit 2003 gibt es keine Doppelkarte mehr,
sondern nur noch eine einfache
Versicherungsbestätigungskarte.
Inzwischen wird die
Versicherungsbestätigung nur noch per sog. eVB-Nummer
(elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
durchgeführt.
Es genügt, diese von seinem
Versicherungsunternehmen oder -Vermittler anzufordern und auf
Verlangen der Zulassungsstelle bzw. dem Autohändler, der
die Zulassung für Sie übernimmt, zu nennen.
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