D&O-Versicherung (Directors and
Officers Liability Insurance)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung,
die ein Unternehmen für die Unternehmensleiter (Vorstand,
Geschäftsführer, Aufsichtsrat) abschließt.
Sie deckt gegen die Unternehmensleiter
gerichtete Haftpflichtansprüche. Versicherungsfall ist die
erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine
versicherte Person während der Versicherungsdauer
(Anspruchserhebungs- oder claims made-Prinzip).
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