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Ereignistheorie - in der
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht in der
Haftpflichtversicherung grundsätzlich dann, wenn der
Schaden sich letztendlich ereignet, d.h. dieser sichtbar bzw.
erkennbar wird.
Die Ursache, die zum Schadenereignis
geführt hat, kann bereits längere Zeit
zurückliegen. Das Ereignis muß während der
materiellen Versicherungsdauer eintreten (bzw. erstmals zu
erkennen sein).
Gegenbegriff: Verstoßtheorie.
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