Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle nach 1961 Geborenen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente.

Volle Leistungen gibt es nur dann, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Halbe Leistungen gibt es, wenn zwischen drei und sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Beide Regelungen gelten unabhängig von der vorigen beruflichen Tätigkeit.