Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist in der
gesetzlichen Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle
nach 1961 Geborenen Ersatz für die
Berufsunfähigkeitsrente.
Volle Leistungen gibt es nur dann, wenn die
Betroffenen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten
können.
Halbe Leistungen gibt es, wenn zwischen
drei und sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Beide Regelungen gelten unabhängig von
der vorigen beruflichen Tätigkeit.
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