Fahrradversicherung
Abgedeckt sind der Verlust oder die
Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl
und weitere Gefahren, z.B. Raub, Unterschlagung, Verwechslung,
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle aller Art.
Die Versicherung kann auf Basis des
Zeitwertes oder des Neuwertes genommen werden, die
Entschädigung wird als Naturalersatz oder in Geld
geleistet.
Die Fahrradversicherung wird häufig
gemeinsam mit einer Haftpflichtversicherung und einer
Unfallversicherung für Fahrradfahrer angeboten.
Der reine Diebstahl kann allerdings
kostengünstiger über einen Einschluss in der >
Hausratversicherung versichert werden.
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