Fahrradversicherung

Abgedeckt sind der Verlust oder die Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl und weitere Gefahren, z.B. Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle aller Art.

Die Versicherung kann auf Basis des Zeitwertes oder des Neuwertes genommen werden, die Entschädigung wird als Naturalersatz oder in Geld geleistet.

Die Fahrradversicherung wird häufig gemeinsam mit einer Haftpflichtversicherung und einer Unfallversicherung für Fahrradfahrer angeboten.

Der reine Diebstahl kann allerdings kostengünstiger über einen Einschluss in der > Hausratversicherung versichert werden.