Flexible Altersgrenze
Wer sich vor dem 65. Geburtstag zur Ruhe
setzen will, dem räumen die meisten
Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible
Altersgrenze ein: Der Vertrag kann innerhalb der letzten
Versicherungsjahre (Anzahl der Jahre bei den Unternehmen
verschieden) ohne Nachteile (Stornoabzug) beendet werden,
sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat
und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht.
Es wird das volle > Deckungskapital
zuzüglich Schlussüberschussanteile ausgezahlt. Jedoch
muss diese vorzeitige Auszahlung aufgrund des Zinseffektes
zwangsläufig geringer sein als die reguläre
Ablaufleistung.
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