Gliedertaxe
Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung
der Invalidität.
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, anhand
derer in der privaten Unfallversicherung der
Invaliditätsgrad bemessen wird.
Dieser bestimmt maßgeblich die
Höhe der Invaliditätsleistung.
Für den Fall des vollständigen
Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit
bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile
sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben,
zum Beispiel beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust
eines Daumens 20 Prozent, eines Armes 70 Prozent, bei Verlust
der Sehkraft auf einem Auge 50 Prozent und auf beiden Augen 100
Prozent.
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