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Grüne Versicherungs-Karte
Die "Internationale Versicherungskarte
für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der
Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei
Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der
Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen
Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten
über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
Grundlage für das
Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen
von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme:
Russland) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und
Staaten im Nahen Osten angehören.
Anhand der Grünen Karte kann der
deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse
einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde
das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte
Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den
Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne
Karte mehr erforderlich.
Verlangt wird sie noch bei Fahrten nach
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko,
Mazedonien, Moldawien, Russland, Serbien/Montenegro, Tunesien,
Türkei, Uraine und Weißrussland.
Die Grüne Karte ist kostenlos beim
Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
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