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Hagelschäden
In der > Fahrzeugteilversicherung
(Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude-
und in der Sturmversicherung lassen sie sich meist gegen einen
geringen Beitragsaufschlag einschließen.
Nach den
Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind
sie generell mitversichert.
Auch die > Hausratversicherung kommt
für Schäden durch Hagel auf (VHB '84/VHB '92).
Bei der "klassischen"
Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der
landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet der Versicherer
für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch
die Einwirkung des Hagelschlags entsteht.
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