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Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen
richtet sich in der > Unfall- und in der >
Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der
Invalidität.
Die Unfallversicherung zahlt bei
unfallbedingtem dauerndem Verlust der körperlichen und
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle,
bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der
Invalidität entsprechenden Teil der
Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch
"Gliedertaxe").
In der Berufsunfähigkeitsversicherung
orientiert sich der Invaliditätsgrad an der
Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls.
Geleistet wird meist bei einer >
Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
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