Kapitalertragsteuer
Bei einer Kapitalversicherung mit in der
Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit und einer Auszahlung vor
dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der
Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent.
Kündigt der Versicherungsnehmer seine
Lebensversicherung also vor Ablauf von 12 Jahren oder vor dem
60. Lebensjahr, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen
einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie
wird auf die Einkomensteuer angerechnet.
Bemessungsgrundlage ist bei
Vertragsabschlüssen ab 2005 die Differenz zwischen der
> Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen.
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