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Kapitallebensversicherung
Mit der Kapitallebensversicherung wird das
Todesfallrisiko abgesichert und gleichzeitig Kapital für
das Alter gebildet.
Stirbt die versicherte Person während
der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die
vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Erlebt sie das Vertragsende, wird das
Vorsorgekapital – die Versicherungs-summe plus
Gewinnanteile – nach Ablauf der Police an den
Begünstigten (Bezugsberechtigten) ausgezahlt.
Die Höhe der Versicherungsleistung ist
abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und
Beitrag.
Die Kapitallebensversicherung kann mit
einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder separten
Hinterbliebenenversicherung (Witwen-/Waisenrente) kombiniert
werden.
Aus steuerlichen Gründen ist eine
Mindestlaufzeit von 12 Jahren und bis zum 60. Lebensjahr zu
empfehlen.
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