Kautionsversicherung
Versprechen eines Versicherungsunternehmens
in Form von Bürgschaften, für bestimmte –
gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen
des Versicherungsnehmers (Schuldners) im Falle dessen
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungswilligkeit einzustehen
(auch Avalkredit genannt).
Z.B. bei Mängelgewährleistungs-
und Vertragserfüllungs- oder Bietungsbürgschaften
oder Steuer- und Zollbürgschaften.
| ||