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Kündigung, außerordentliche
Im Schadenfall, bei einer
Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten
Risikos hat der > Versicherungsnehmer das Recht zur
außerordentlichen Kündigung.
Im Schadenfall läßt sich der
Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats
kündigen.
Jede Beitragserhöhung berechtigt zur
Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem
28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des
Versicherungsschutzes nicht geändert hat.
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