Kündigung des Vertrages
(Kapitalversicherungen)
Der Versicherungsvertrag kann vom >
Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden.
Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der
Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt
werden, frühestens jedoch zum Schluß des ersten
Versicherungsjahres.
Die Kündigung muß schriftlich
erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird im
allgemeinen der Rückkaufswert ausbezahlt.
Das Versicherungsunternehmen kann den
Vertrag nicht kündigen, sofern die Beiträge
ordnungsgemäß bezahlt werden.
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