Kündigung, ordentliche
Ein- oder mehrjährige
Versicherungsverträge verlängern sich meist
automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei
Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt
werden.
Lebensversicherungs- und
Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar,
frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres.
Für andere Policen mit
mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht
davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Mittlerweile
ist eine längere Vertragslaufzeit als drei Jahre jedoch
unüblich.
Handwerker, Kaufleute, sonstige
Gewerbetreibende und Freiberufler kommen nicht in den
Genuß dieser Sonderbestimmung.
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