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Massenunfälle
Für die Regulierung eines
Massenunfalls sehen die Autoversicherer ein vereinfachtes
Verfahren im Interesse der Beteiligten vor.
Dabei wird davon ausgegangen, dass der
Unfallablauf nicht rekonstruierbar ist. Der Beteiligte muss
nicht nachweisen, wer seinen Fahrzeugschaden verursacht hat.
Für die Beteiligten hat dies den
Vorteil, dass die Schadenabwicklung deutlich beschleunigt wird.
Um eine einheitliche Schadenregulierung
nach Sach- und Rechtslage sicherzustellen, wird der
Fahrzeugschaden wie folgt quotiert:
nur Frontschaden: 25%; nur Heckschaden:
100%; Schaden an Front und Heck: 2/3.
Der Schadenfreiheitsrabatt in der
Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht belastet. Ab 50
Beteiligten wird stets eine gemeinsame Regulierungsaktion
durchgeführt.
Bei 20 bis 49 beteiligten Fahrzeugen
erfolgt nur im Ausnahmefall eine gemeinsame Regulierungsaktion.
Die Entscheidung darüber trifft die regional
zuständige Lenkungskommission.
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