Nutzungsausfall
Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf
einen Mietwagen verzichtet, hat Anspruch auf
Nutzungsausfallentschädigung.
Bei älteren Fahrzeugen (über 10
Jahre) erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung oft
nur die sog. Vorhaltekosten. Das sind z.B. zeitanteilige
Steuer, Versicherung und Garagenmiete.
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