Obliegenheitsverletzung
Obliegenheiten sind Pflichten des >
Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischen
Obliegenheiten vor dem > Versicherungsfall (Anzeigepflicht,
Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (Vorsatz,
Schadenminderungspflicht).
Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu
Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers
führen.
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