Obliegenheitsverletzung

Obliegenheiten sind Pflichten des > Versicherungsnehmers. Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor dem > Versicherungsfall (Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (Vorsatz, Schadenminderungspflicht).

Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.