Ombudsmann für Versicherungen
Der Versicherungsombudsmann ist eine
private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle
für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre
Versicherungsunternehmen.
Bei einem Konflikt mit seinem
Versicherungsunternehmen kann sich jeder >
Versicherungsnehmer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem
Beschwerdewert von 5.000 Euro kann der Ombudsmann mit bindender
Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Bis
zu einem Beschwerdewert von 50.000 Euro kann er eine für
beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Streitschlichtung
abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht eine von beiden
Parteien bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat.
Diese Aufgabe des Ombudsmanns wird derzeit
von Professor Dr. Günter Hirsch wahrgenommen, der bis zu
seiner Pensionierung im Januar 2008 Präsident des
Bundesgerichtshofs in Karlsruhe war.
Neben Prof. Hirsch fungiert als
Streitschlichter für den Verband der privaten
Krankenversicherungsunternehmen der ehemalige Präsident
des früheren Bundesaufsichtsamtes für das
Versicherungswesen Dr. Helmut Müller. Die Inanspruchnahme
des PKV-Ombudsmannes ist nicht an eine Streitwertgrenze
gebunden.
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