Sozialversicherung
Um die allgemeinen wirtschaftlichen
Grundlagen in der Gesellschaft und den sozialen Frieden
innerhalb der Bevölkerung zu sichern, verwirklicht
Bismarck 1881 auf Grundlage der sog. Kaiserlichen Botschaft die
Sozialversicherung.
Bereits seit 1883 gibt es die >
gesetzliche Krankenversicherung, ein Jahr später folgt die
Unfallversicherung.
Heute gliedert sich die Sozialversicherung
in fünf Zweige:
Kranken-, Unfall-, > Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Die Mittel werden durch
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer aufgebracht, die Leistungen werden unabhängig
von der Bedürftigkeit gewährt.
Die Mitgliedschaft beruht auf der
Versicherungspflicht, eine freiwillige Versicherung ist
möglich.
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