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Die betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV) ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Ich beschäftige mich bereits seit über dreißig Jahren mit diesem Thema und kann Ihnen fundiertes Fachwissen bieten. Da die bAV hinsichtlich gesetzlicher und steuerlicher Aspekte doch recht komplex ist, möchte ich aus meinen Auftraggebern keine "BAV-Experten" machen.
Ansprechpartner - weil Vertragspartner - der bAV ist in jedem Falle der Arbeitgeber. Er unterliegt hier umfangreichen gesetzlichen (Informations-) Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Je nach Betriebsgröße und vorhandenem Fachwissen können die Aufgaben von der eigenen Personalabteilung erledigt werden.
Zumeist ist es allerdings so, dass die Fachkenntnisse und / oder die zeitlichen Ressourcen nicht vorhanden sind.
Dort etabliere ich dann einen "Geschäftsbesorgungsvertrag" als Dienstleister, der die komplette Abwicklung der bAV "aus einer Hand" übernehmen kann.
Meine Beauftragung als externer Dienstleister bietet für den Arbeitgeber viele Vorteile:
Haftungsminimierung
Zeitliche / Personelle Entlastung
Optimierte Arbeitsabläufe
Keine bis geringe Kosten
Meine Tätigkeiten umfassen zum Beispiel:
Information der Belegschaft anläßlich einer Betriebsversammlung
Einzelberatungen mit anschließender Dokumentation
Einholen von Mitarbeitererklärungen über die Teilnahme / Nichtteilnahme an der Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlungsvereinbarungen
Korrespondenz mit dem Steuerbüro / Kontrolle der richtigen Umsetzung bei der Gehaltsabrechnung
Folge-Veranstaltungen / Folgeberatungen zu wichtigen Neuerungen der bAV
Beratungen von neuen Arbeitnehmern innerhalb der Probezeit
Auswertung "mitgebrachter" bAV-Verträge (Direktversicherungen, Pensionskassenverträge..) auf Haftungssicherheit des Arbeitgebers