Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch vom Verbraucherschutz empfohlen ! - Ihr Versicherungsmakler in Hannover-Linden

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch vom Verbraucherschutz empfohlen !

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Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit zahlt der private Berufsunfähigkeits-Versicherer?
Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % erhalten Sie die volle vereinbarte Rente (übrigens werden der Berufsunfähigkeitsgrad und der Unfall-Invaliditätsgrad nach völlig unterschiedlichen Gesichtspunkten festgelegt und haben nichts miteinander gemein).

Wenn Sie eine sog. Beitragsbefreiung (s. unten) vereinbart haben, wird auch eine mit dem Vertrag gekoppelte Lebens- bzw. private Rentenversicherung von weiteren Beitragszahlungen befreit. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, erhalten Sie keine Leistungen.

Alternativ bieten manche Versicherer die Möglichkeit, ab einer Berufsunfähigkeit von 25 % eine dem Grad Ihrer Berufsunfähigkeit entsprechende Rente zu erhalten (über 75 % BU erhalten Sie dann die volle Rente).

Man kann darüber streiten, welche Vereinbarung die sinnvollere ist. Ich empfehle, von Ausnahmen abgesehen, die 50 %-Regelung.

Wartezeiten

Ein wesentlicher Vorteil einer privaten BU-Versicherung liegt in der Tatsache, daß Sie spätestens ab der ersten Beitragszahlung in vollem Umfang versichert sind. Manche Versicherer gewähren über die sog. vorläufige Deckung sogar schon ab Eingang des Antrages Versicherungsschutz.

Bei den gesetzlichen Versicherern besteht hingegen in der Regel erst nach fünfjähriger Mitgliedschaft (Wartezeit) ein Leistungsanspruch.

Zu beachten ist, dass viele Versicherer in ihren Bedingungen eine obligatorische Karenzzeit festgelegt haben, die im Regelfall 6 Monate beträgt: Es besteht zwar sofort nach dem Vertragsabschluss Versicherungsschutz, die Rentenzahlung beginnt aber erst 6 Monate nach dem Eintritt der BU. Sie können allerdings auch BU-Versicherungen ohne Karenzzeit abschließen, wodurch der Beitrag zur Versicherung etwas steigt oder mit längeren Karenzzeiten, was die Beitragszahlung reduziert.

Beitragsbefreiung

Falls Sie berufsunfähig werden und der Versicherer die vereinbarte Rente zahlt, werden Sie von der Verpflichtung weiterer Beitragszahlungen befreit. Sollten Sie eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, gilt das gleichzeitig für eine mit dem Vertrag verbundene Lebens- bzw. private Rentenversicherung.

Selbst wenn Sie, im umgekehrten Fall, eine Lebens- oder Rentenversicherung ohne BU-Rente abgeschlossen haben, können Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung für den Lebensversicherungs- bzw. Rentenversicherungsvertrag vereinbaren. Für diese Zusatzvereinbarungen müssen Sie allerdings einen Beitragszuschlag zahlen.

Bedenken Sie, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit normalerweise mit weniger Geld als bisher auskommen müssen. Dann noch Beiträge für die BU-Versicherung oder gar für die Altersversorgung aufzubringen, ist häufig nicht möglich, wodurch Sie insbesondere Ihre Altersversorgung ins Wanken bringen. Haben Sie einen Vertrag mit Beitragsbefreiung abgeschlossen, können Sie in diesem Punkt ohne Sorge sein. Ich halte daher den Einschluss der Beitragsbefreiung für sinnvoll.

Separate Berufsunfähigkeitsversicherung oder Kombination mit einer Lebens-/ Rentenversicherung?
Sie können eine BU-Versicherung als Bestandteil einer Lebens- bzw. privaten Rentenversicherung oder bei einigen Versicherern auch als Einzelvertrag abschließen.

Wer sich nicht nur für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern möchte, sondern auch Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung treffen will, sollte die BU-Versicherung einschließlich Beitragsbefreiung mit einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung kombinieren. In der Regel ist nur so Ihre Altersversorgung in dem von Ihnen angestrebten Umfang gesichert.

Ob nun eine Kombination mit einer Lebens-, privaten Renten- oder Risikolebensversicherung gewählt werden sollte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir in einem persönlichen Gespräch erörtern sollten.

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen mussten bisher vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Diese sogenannte Bedingungsaufsicht ist im Rahmen der europäischen Harmonisierung entfallen, was einen erheblichen Nachteil im Verbraucherschutz bedeutet.

Nun bleibt es dem Kunden überlassen, die Spreu vom Weizen zu trennen und den guten vom schlechten Versicherer zu unterscheiden. Besonders bei der BU-Versicherung ist es enorm wichtig, den "richtigen" Versicherungsumfang zu erhalten. Einige Versicherer heben sich wohltuend vom übrigen Markt ab, in dem sie ihre Bedingungen verbraucherfreundlicher gestalten.

Als unabhängiger Vermittler arbeite ich mit einer Vielzahl von Versicherern zusammen und kann Ihnen somit bei der Auswahl des Versicherers behilflich sein.


 
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