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Als Ihr verlässlicher Partner möchte ich Sie umfassend informieren, welche Faktoren bei der Regulierung von Hochwasserschäden zu beachten sind.

Für Versicherungsnehmer gilt grundsätzlich die Pflicht zur "Schadenminderung"
. Das heißt, dass der Hausrat oder zumindest Teile davon im Falle von Hochwasser in den Obergeschossen des Wohngebäudes verstaut oder in nicht bedrohte Objekte ausgelagert werden sollte. Einige Versicherer tragen nach vorheriger Absprache die Kosten für die Auslagerung. Der Versicherungsnehmer sollte grundsätzlich darauf achten, dass ihm kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Checkliste: Maßnahmen und Sicherheitshinweise (Hausrat- und Wohngebäudeversicherung)

  • Wasserstände unbedingt markieren und Schäden möglichst umfassend dokumentieren.

  • Entstandene Schäden möglichst gering halten, etwa durch das Abpumpen von Wasser oder durch die Reinigung und Trocknung des Gebäudes und nasser Einrichtungsgegenstände.

  • Vorsicht bei elektronischen Geräten! Diese sollten vor der Wiederverwendung unbedingt überprüft werden, da durch Kurzschlüsse Brand- oder gar Lebensgefahr bestehen kann.

  • Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten möglichst unverzüglich an die Versicherung melden. Wegen der Beweispflicht sollten zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgt werden.

  • Beschädigte Häuser sollten nur betreten werden, wenn keine Einsturzgefahr besteht. Im Dunkeln sollte zu Taschenlampen gegriffen werden, da offenes Feuer oder Licht austretende Gase entzünden können.

  • Es sollte erst dann mit dem Auspumpen der Räume begonnen werden, wenn der Wasserstand sinkt. Andernfalls drohen Unterspülung, Aufschwemmung oder Risse im Mauerwerk. Im schlimmsten Fall kann sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden.

  • Trockener Schlamm ist hart wie Beton. Schlamm- und Schmutzablagerungen sollten beim Rückgang des Hochwassers deshalb noch vor dem Antrocknen ausgespült werden.

  • Arbeiten an elektrischen Installationen sind erst möglich, wenn sich kein Wasser mehr im Haus oder in der Wohnung befindet. Strom- und Gasleitungen sowie elektrische Geräte zunächst trocknen, sonst können Kurzschlüsse drohen.

  • Elektrogeräte sollten ohne vorherige Prüfung durch einen Fachmann nicht in Betrieb genommen werden.

  • Wenn größere Mengen Heizöl ausgetreten sind, ist unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen. Schäden durch Heizöl müssen der Wasserbehörde beim Umweltamt gemeldet werden. Verseuchte Böden und Gegenstände sind Sondermüll und gehören auf geeignete Deponien.

  • Betroffene sollten wasserfeste Kleidung tragen und Hautkontakt mit Flutwasser und Schlamm vermeiden. Auch die Hände sind gründlich zu reinigen.

  • Kontaminierte Lebensmittel dürfen auf keinen Fall konsumiert, sondern sollten als Sondermüll entsorgt werden.

  • Trinkwasserleitungen sind gründlich zu spülen und Leitungswasser vorsorglich abzukochen. Übergangsweise kann auch Mineralwasser zum Kochen und Trinken verwendet werden.

  • Besteck, Geschirr und Wäsche ist bei über 60 Grad zu waschen.


Kraftfahrtversicherung

Eine Schadensregulierung entfällt dann, wenn der Autofahrer trotz Hochwasserwarnung sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt. Gleiches gilt für "Hochwasser-Touristen", die überflutete Straßen oder auch eine unter Wasser stehende Unterführung durchqueren und sich dabei einen Schaden am Fahrzeug zuziehen.
Personen die gezwungen sind, überflutete Wege mit dem Auto zu durchqueren, sollten auf die "Eintauchtiefe" achten. Es droht bei einer Fahrt durch das Wasser grundsätzlich dann ein Motorschaden, wenn dieser teilweise oder sogar ganz unter die Wasseroberfläche taucht. Das führt in der Regel dazu, dass Wasser angesaugt wird und das Aggregat einen irreparablen Schaden davon trägt. Bis zur Höhe der Radnaben besteht in der Regel keine Gefahr für den Motor.
Wenn Wasser bei stehenden Fahrzeugen in den Motorraum eindringt, wird dieser Schaden prinzipiell als Unfall gewertet. In einem solchen Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Überschwemmte Straßen sollten daher nur im Notfall durchquert werden.
Wurde ein Auto ohne erkennbare Schuld des Autofahrers in Mitleidenschaft gezogen, deckt die Teilkasko i.d.R. die Schäden ab, die nach unmittelbarer Einwirkung einer Überschwemmung am Fahrzeug entstanden sind. Auch Schäden, die durch Geröll und Steine am Fahrzeug entstanden sind, übernimmt die Versicherung, sofern sturzbachartige Regenfälle von Hängen ursächlich dafür sind.

Checkliste: Maßnahmen und Sicherheitshinweise (Kraftfahrtversicherung)

  • Das Wasser sollte aus dem Fahrgastraum abgelaufen lassen werden, indem die Fahrzeugtüren und der Kofferraum geöffnet wird. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.

  • Lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie etwa einem Fön sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Auch sollte die Innenverkleidung nicht ausgebaut werden, da sie sich verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.

  • Auf keinen Fall darf der Motor eines überschwemmten Fahrzeugs gestartet werden. Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.


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