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Kindheit und Jugend


1. Risikosituationen
Die typischen Risiken in der Kindheit und Jugend sind Personenrisiken, die sich praktisch nicht vermeiden oder eingrenzen lassen.

1.1 Unfall

Für Kindergarten- und Schulkinder sowie Studenten besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, aber mit folgenden Einschränkungen:

•   nur bei Unfällen in Kindergarten/Schule/Universität oder auf dem direkten Weg dorthin
•   nur bis zu relativ geringen Höhen in Form einer Unfallrente (siehe §§ 85, 86 SGB VII )

Die drei wichtigsten Kostenfaktoren
nach einem Unfall sind:

•   Heilung und Rehabilitation, soweit diese nicht von einem Krankenversicherungsträger übernommen werden, beispielsweise kosmetische Operationen
•   Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen, zum Beispiel Rampen und Treppenaufzüge
•   Entgehendes Einkommen, wenn das Kind durch eine unfallbedingte Behinderung keinen oder nur einen gering bezahlten Beruf ergreifen kann

1.2 Krankheit

Kinder und Jugendliche sind als Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern versichert. Sollten diese nicht versicherungspflichtig und auch nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, müssen Kinder gesondert in einer privaten Krankenvollversicherung versichert werden.

Das Kostenrisiko ist enorm, zumal Krankheiten besonders schlecht vorhersehbar sind. Als Kosten können aber auch bei einer Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest Restkosten auftreten, die von dieser nicht übernommen werden.

Beispiele sind: Kosten im Krankenhaus, Kosten besonderer Unterbringung im Krankenhaus (Ein- und Zweibettzimmer) oder besonderer Behandlung (Chefarztbehandlung), Zahnersatz, Zuzahlungen zu Medikamenten. Dieses Kostenrisiko ist allerdings in der Regel nicht existenzwichtig und kann daher durchaus selbst getragen werden.

1.3 Erwerbsunfähigkeit

Durch Krankheit, Unfall oder geerbte Behinderungen kann es einem Kind verwehrt sein, später einen Beruf auszuüben und für das eigene Auskommen zu sorgen. Das Risiko besteht also nicht aus einem entgehenden Einkommen, weil dieses beim Kind noch gar nicht entstanden ist, sondern aus einem abstrakt definierten Geldbedarf zur Existenzsicherung.

Grundsätzlich kann zwar in Deutschland von einer Existenzsicherung über die Sozialhilfe ausgegangen werden. Soll ein Kind aber im Ernstfall besser gestellt werden, ist eine eigenständige Versorgung unabdingbar.

Der Aufbau dieser Sicherung ist nur bedingt durch Versicherungen möglich, weil es nur wenige spezielle Versicherungen gibt, meist als entsprechend erweiterte Kinderunfallversicherungen. Alternativ kann auch durch Aufbau von Sparplänen, Anlage von Aktien- oder Fondsdepots eine solche Versorgung erreicht werden.

1.4 Ausbildung

Es gibt ein spezielles Vermögensrisiko, das mit der Kindheit und Jugend zusammen hängt. Ausbildung ist trotz großzügiger Kostenfreiheit von Schule und Studium in Deutschland dennoch auch eine Kostenfrage. Das Vermögensrisiko betrifft vor allem die Eltern, die gesetzlich in bestimmtem Ausmaß verpflichtet sind, für die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen. Abgesehen davon wird es auch der Intention vieler Eltern entsprechen, ihren Kindern eine gute Ausbildung zukommen zu lassen, unabhängig von den damit ggf. verbundenen Kosten wie:

•   Umzug an einen anderen Ort
•   Unterhaltung einer Wohnung und weitere Lebenshaltungskosten am Studien- oder Ausbildungsort
•   Studien- oder Ausbildungsgebühren, insbesondere auch bei Ausbildung und Studium an privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen.

So summiert sich beispielsweise der Geldbedarf bei einem auswärts durchgeführten Studium mit rund fünf Jahren Dauer schnell auf 30.000 EUR an einer staatlichen und 50.000 EUR und mehr an einer privaten Universität. Sachrisiken spielen beim Kind noch keine Rolle, diese werden über die Eltern abgedeckt.

2. Versicherungsbedarf

2.1 Unfallversicherung

Die wichtigsten Leistungen sind:

•   Invaliditätsleistung :
Mindestens in Höhe der zu erwartenden Kosten für Heilung und Umbau (s. o.) und das bereits ab einem Invaliditätsgrad, bei dem diese Kosten bereits anfallen können. Beispiel: Vom Kunden erwartete Kosten 30.000 EUR, ab 50 % Invaliditätsgrad (z. B. Verlust des Beins bis unterhalb des Knies), damit benötigte Invaliditätssumme 60.000 EUR bei Vollinvalidität (100 %) nach einfacher Summenstaffel.

•   Unfallrente oder Invaliditätsleistung :
Wenn entgehendes Arbeitseinkommen abgedeckt werden soll, bietet sich die Unfallrente (mit dynamischer Anpassung) besonders an. Alternativ eine ausreichend hohe Invaliditätssumme nach der Faustformel 20- bis 25-faches Jahresnettoeinkommen, das als angemessen angesehen wird.
Beispiel: Es wird ein Jahresnettoeinkommen von 18.000 EUR als angemessen angesehen, dass ab einem Invaliditätsgrad von 70 % (z. B. Verlust eines Arms im Schultergelenk) zu ersetzen ist. Das entspricht 18.000 EUR x 20 = 360.000 EUR Kapitalbedarf : 70 % = ca. 500.000 EUR Invaliditätssumme bei Vollinvalidität (100 %) nach einfacher Summenstaffel. Wird eine progressive Summenstaffel vereinbart, kann die Grundsumme durchaus niedriger gewählt werden.

•   Todesfall-Leistung :
Neben einem Kostenersatz für Beerdigungskosten hat die Todesfall-Leistung noch eine andere Aufgabe. Eine Invaliditätsleistung (s. o.) wird in der Unfallversicherung erst dann fällig, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung durch einen Unfall endgültig festgestellt werden kann. Ist diese Beeinträchtigung gemäß Gliedertaxe (siehe Beispiele oben) nicht eindeutig, kann sich die Feststellung bedingungsgemäß bis zu einem Jahr nach dem Unfall hinziehen. Der Versicherte hat in dieser Situation Anspruch auf eine vorläufige Leistung bis zur Höhe der wahrscheinlich fälligen Leistung, aber begrenzt auf die Höhe einer vereinbarten Todesfall-Leistung. Deshalb sollte diese ausreichend hoch gewählt werden.
Für Kinder gibt es die verbilligte Kinderunfallversicherung. Besonderheit ist, dass sie mit Eintritt in die Volljährigkeit automatisch umgestellt wird auf Erwachsenentarif, was entweder mit höheren Prämien oder mit niedrigeren Leistungen bei gleicher Prämie verbunden ist.

2.2 Krankenversicherung

Nicht über eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Kinder sollten in jedem Fall über eine private Krankenvollversicherung (ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung sowie Zahnersatz) versichert werden. Sind die Eltern privat vollversichert, besteht Anspruch auf eine Kindernachversicherung.

Überlegenswert, aber nicht existenzwichtig ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für verbleibende Rest- und Mehrkosten in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
Für gesetzlich krankenversicherte Kinder besteht die Möglichkeit von privaten Krankenzusatzversicherungen. Empfehlenswert ist vor allem die Absicherung von stationären Zusatzkosten für besondere Unterbringung und Chefarztbehandlung sowie von Zahnersatz, der von der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt übernommen wird.

In jedem Fall empfehlenswert ist die Auslandsreisekrankenversicherung bei Auslandsaufenthalten, da die gesetzliche Krankenversicherung dort entstandene Krankheitskosten nicht oder nur begrenzt übernimmt.

2.3 Erwerbsunfähigkeit

Hierfür gibt es nur einige wenige spezielle Versicherungen, meist als erweiterte Kinderunfallversicherung. Vereinbart wird in der Regel eine Rentenzahlung bei Erwerbsunfähigkeit, die Höhe ist nur bis zu bestimmten Grenzen wählbar.

2.4 Ausbildung

Die Kosten einer Ausbildung können durch eine Versicherung oder alternativ durch Sparpläne angespart werden, wobei die Summe vom Kunden grundsätzlich frei festgelegt werden kann.
Eine wichtige Besonderheit einer speziellen Ausbildungsversicherung ist, dass zusätzlich zum Kapitalaufbau auch Versicherungsschutz in Form einer Weiterzahlung der Beiträge durch die Versicherung gewährt wird, falls der Versorger des Kindes vorzeitig verstirbt oder berufsunfähig wird. Diese Person wird dann in den Vertrag einbezogen.




 
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