Riester-Rente / Wer wird wie gefördert? - Ihr Versicherungsmakler in Hannover-Linden

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Riester-Rente / Wer wird wie gefördert?

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Zeit ist Geld - vor allem, wenn es um die Altersvorsorge geht. Wer etwa 2010 im Alter von 20 Jahren eine Riester-Rentenversicherung abschließt und mit 100 Euro monatlichem Eigenbeitrag startet, kann sich mit 67 Jahren über eine lebenslange Monatsrente von mehr als 1.000 Euro freuen. Außer vom Zinseszinseffekt profitieren Sparer dabei auch von der hohen staatlichen Förderung.

Förderung mitnehmen

Ich sage Ihnen ganz "unverblümt": Die Rente ist sicher - niedriger, als Sie denken.
Die gesetzliche Rente bleibt zwar eine wichtige Säule der Altersvorsorge, deckt aber nur noch den Basisbedarf ab. Wer es im Alter finanziell komfortabler haben will, muss selbst privat vorsorgen.

Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist eine Riester-Rente eine überlegenswerte Wahl. Beim Vergleich verschiedener Vorsorgevarianten ist das Ergebnis für Geringverdiener mit Familie oder für Besserverdiener eindeutig: Die Riester-Rente bietet diesen Sparern stets die höchste Rente. Denn die zweigeteilte Fördersystematik - bestehend aus familienfreundlichen Zulagen und einkommensabhängigen Steuervorteilen - stellt sicher, dass sich Riester-Verträge für diese Einkommens-Schichten lohnen.

Die Details: Jeder Riester-Sparer, der den Mindesteigenbeitrag von vier Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro. Eltern spendiert der Staat zusätzlich pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, einen Extrabonus in Höhe von 185 Euro.

Vorsicht:
Wer weniger als den Mindestbeitrag (60 Euro jährlich) zahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig.
Der zweite Teil der Förderung fließt als Steuererstattung. Riester-Sparer können ihre gezahlten Beiträge inklusive Zulagen (max. 2.100 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ist die Steuererstattung höher als die erhaltenen Zulagen, ergibt sich eine zusätzliche Erstattung.
Beispiel: Ein Vater mit zwei Kindern (Einkommen 48.000 Euro) muss 1.920 Euro einzahlen, um die vollen Zulagen von 524 Euro zu erhalten. Aus der eigenen Tasche fließen also erst einmal 1.396 Euro. Im Rahmen seiner Steuererklärung kann er seinen vollen Beitrag (inklusive Zulagen) geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von 768 Euro. Damit ist sie höher als die Zulagen - der Sparer bekommt also die Differenz von 244 Euro vom Finanzamt zusätzlich erstattet. Sein Eigenbeitrag beträgt damit tatsächlich nur 1.152 Euro jährlich.

Förderberechtigter Personenkreis

In den Genuss der Riester-Förderung kommen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer und Beamte. Außen vor sind zur Zeit noch Selbständige und Freiberufler sowie Hausfrauen.

Ausnahme: Sie sind mit einem Riester-Sparer verheiratet. Dann haben sie einen abgeleiteten Zulagenanspruch. Minijobber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei, daher besteht kein eigener Anspruch auf Riester-Förderung. Möglich ist, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (kann auch der Ehegatte sein) aufzustocken und sich so den Zulagenanspruch zu sichern. Bei einem Monatslohn von 400 Euro wären 19,60 Euro aus der eigenen Tasche fällig.

Eltern gelten auch während der dreijährigen Elternzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung als pflichtversichert und förderberechtigt. Sie müssen jedoch den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zahlen. Das gilt auch für nicht berufstätige Hausfrauen, die vorher mittelbar förderberechtigt waren.

Es gibt noch eine Reihe von Ausnahmen, eine vollständige Auflistung finden Sie im Anhang!

Produktauswahl

Egal ob direkt gefördert oder indirekt, Sparer können zwischen klassischen Rentenversicherungen, Fondspolicen, Fonds- oder Banksparplänen wählen. Wer Risiken eher scheut, liegt mit klassischen Versicherungen oder Banksparplänen richtig. Für risikofreudigere Renditejäger sind die kapitalmarktnahen Fondssparpläne und Fondspolicen interessanter. Alle Versicherungsprodukte basieren seit 2006 auf Unisex-Tarifen (gleiche Beiträge und Renten für Frauen und Männer) und können mit einem Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz für nahe Angehörige kombiniert werden.

Sonstiges

Alle zugelassenen Riester-Produkte haben eine Zertifizierungsnummer. Das ist allerdings kein Gütesiegel für die Qualität der Produkte. Sie besagt lediglich, dass die formalen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber für Riester-Verträge vorgegeben hat, erfüllt sind. So müssen die Anbieter etwa Verwaltungs- und Vertriebskosten offenlegen. Abschlusskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

Zudem sind alle Riester-Verträge Hartz-IV-sicher, sind also bei Arbeitslosigkeit vor vorzeitiger Verwertung geschützt. Die Auszahlung erfolgt stets in Form von lebenslangen Monatsrenten. Seit 2005 ist es jedoch möglich, zu Rentenbeginn (frühestens mit 60 Jahren) bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu entnehmen. Senioren müssen beachten, dass Auszahlungen aus Riester-Verträgen immer voll steuerpflichtig sind. Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, muss zudem Sozialabgaben zahlen.

Aktuelles

Mittlerweile wurde auch die Förderung von Wohneigentum über die Riester-Rente aufgenommen: Es gibt einen Riester-Zuschuss entweder zu den laufenden Tilgungsraten an die Bank oder als Steuergutschrift.

Anhang:

Versicherungen - Wertsteigerungen garantiert
Wer gerade bei der persönlichen Altersvorsorge eher auf Nummer sicher gehen will, ist bei der klassischen Variante der Riester-Versicherung richtig. In puncto Rendite wachsen da die Bäume zwar nicht in den Himmel, dafür gibt es aber ordentliche Erträge zu deutlich reduzierten Risiken. Denn bereits bei Vertragsschluss sagt die Versicherungs-gesellschaft dem Riester-Sparer eine Mindestsumme als garantierte lebenslange Monatsrente fest zu. Die basiert auf dem derzeit geltenden Garantiezins von 2,25 Prozent für den Sparanteil der gezahlten Beiträge. Hinzu kommt die jährlich neu ausgewiesene Beteiligung der Kunden an den Überschüssen sowie der Schlussüberschuss bei Rentenbeginn.
Damit die Versicherung ihre Zusagen auch einhalten kann, muss sie relativ konservativ investieren, was von der Finanzaufsicht BaFin überwacht wird. Dennoch können je nach Anbieter gerade im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags für den Kunden noch einige Fallen lauern. Doch die allermeisten Sparer lesen das umfangreiche Regelwerk gar nicht. Damit es später kein böses Erwachen gibt, nehme ich sämtliche Klauseln unter die Lupe und bewerte diese. Für mich kommen nur Top-Tarife mit kundenfreundlichen, fairen und transparenten Regelungen in Frage. Erst bei vergleichbar guten Bedingungen sollte dann bei der Policenwahl die Höhe der späteren Rente als Kriterium herangezogen werden. Dabei kann sich der Kunde im Zweifel aber nur auf die garantierten Leistungen wirklich verlassen.

Fondspolicen - Höhere Renditechancen am Kapitalmarkt

Langfristige Performance-Vergleiche zeigen es immer wieder aufs Neue: Aktienwerte schlagen Rentenpapiere deutlich. Und das nicht nur bei der langfristigen Wertentwicklung, sondern in der Regel auch in kürzeren Vergleichsperioden. Kein Wunder also, dass fondsgebundene Versicherungen auf dem Vormarsch sind. Der Trend geht zur Kapitalmarktnähe - auch bei Riester-Policen. Dabei werden die Sparbeiträge des Kunden vorwiegend in Investmentfonds angelegt. Die Fondsauswahl kann der Sparer im Rahmen eines vorher definierten Angebots meist selbst treffen. Alternativ bieten die Unternehmen aber auch gemanagte Strategien an. Der Kunde gibt dann die grobe Richtung vor, also, ob er stark wachstumsorientiert oder doch eher sicherheitsbewusster investieren möchte, und überlässt die Zusammenstellung des Fondsportfolios den Anlageexperten des Anbieters. Wichtig ist in jedem Fall, dass viele und vor allem gute Investmentfonds als Anlagemöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wie bei allen geförderten Riester-Produkten muss auch bei den Fondspolicen der Anbieter den Kapitalerhalt der gezahlten Beiträge garantieren. Dies kann er grundsätzlich auf zwei Wegen erreichen: Die meisten Gesellschaften investieren dazu einen Teil der gezahlten Beiträge in das normale Deckungsvermögen, worin auch die Kundengelder der klassischen Riester-Policen enthalten sind. Nur der nicht für die Zusage nötige Prämienanteil fließt dann tatsächlich in die gewählten Fonds.

Die zweite Absicherungsvariante ist das teilweise Investment in spezielle Garantiefonds. Dabei sichert der Anbieter dieses Fonds zu, dass der Wert keinesfalls fallen kann.

Beide Wege zum Kapitalerhalt sind jedoch in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar. Insbesondere die Werthaltigkeit des sogenannten Rentenfaktors, also wie und nach welchen Regeln das zu Rentenbeginn angesammelte Vermögen dann in laufende Zahlungen umgewandelt wird, ist oft unterschiedlich. Dabei ist dies für die Höhe der späteren Riester-Rente des Kunden sehr bedeutsam. Hierzu bediene ich mich eines Vergleichsrechners, um einen objektiven Marktvergleich für meine Kunden herzustellen.

Direkt Förderberechtigt, kann selbst einen Riester-Vertrag abschliessen:

  • Angestellte, Arbeiter, Öffentlicher Dienst, Beamte

  • Künstler und Publizisten (KSK-versichert)

  • Landwirte und Landfrauen (LAK)

  • Mutter (Erziehungsurlaub) Kinder unter 3 Jahre, vorher rentenversicherungspflichtig

  • Wehr- / Zivildienstleistende

  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld), Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG1 und ALG2), Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug (mangelnde Bedürftigkeit), Bezieher von Vorruhestandsgeld

  • Selbständige Pflichtversicherte

  • Berufs- und Zeitsoldaten

  • Auszubildende

  • Pflegepersonen, die Pflegebedürftige (nicht erwerbsmäßig) mind. 14 Stunden wöchentlich zuhause pflegen

  • Frauen von Selbständigen mit Ehegattenarbeitsvertrag

  • Geringfügig Beschäftigte, die gegen Entgelt auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben


Indirekt Förderberechtigt (Ehegatte hat direkt förderberechtigten Riester-Vertrag):

  • Selbständige, Hausfrauen, Geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), Studenten

  • Rentner, auch Frührentner, wenn weiter keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird

  • Bezieher von Sozialhilfe


 
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