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Sparer können wieder auf Versicherungen setzen

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Durch die beschlossene Verringerung des Sparerfreibetrags wird das Ansparen mit Versicherungen wieder interessant.

Bisher profitierten Investmentsparer davon, dass Kursgewinne steuerfrei sind, wenn die Wertpapiere oder Fondsanteile mindestens ein Jahr gehalten werden.

Nun wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben.

Jetzt bieten Lebens- und Rentenversicherungen wieder einen Steuervorteil. Besonders interessant ist die Kombination mit Investmentanteilen. Nach Ablauf von mindestens 12 Jahren Laufzeit und einem Endalter ab 62 bleibt die Hälfte des Gewinns steuerfrei.


Optimieren lässt sich das Ganze bei privaten Rentenversicherungen. Wählt man hier am Ende eine lebenslange Rente, wird die Auszahlung im Vergleich zur gesetzlichen Rente und zu Rentenzahlungen aus staatlich geförderten Sparformen wie Riester- oder Betriebsrente steuerlich günstiger behandelt.

Die gesetzliche Rente wird je nach Renteneintrittsalter mindestens zur Hälfte als steuerpflichtiges Einkommen gerechnet. Riesterrenten und Betriebsrenten werden sogar voll angerechnet.

Bei der Privatrente hingegen ist nur der sogenannte „Ertragsanteil“ steuerpflichtig. Er hängt ebenfalls vom Renteneintrittsalter ab und liegt z.B. zum 65. Lebensjahr bei nur 18 Prozent der Auszahlungen.

So gelingt es Besserverdienenden, die Steuerpläne zu umgehen und trotzdem in dem lukrativen Wertpapiermarkt investiert zu sein.

 
 
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