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Vermögensschäden sind in vielen gewerblichen Bereichen wahrscheinlicher als der Eintritt von so genannten "Personen- und Sachschäden".
Viele Betriebsinhaber werden hier nicht umfassend aufgeklärt und in dem Glauben gelassen, die Betriebshaftpflicht würde solche reine Vermögensschäden ebenfalls abdecken.
Dem ist aber nicht so. Innerhalb der typischen Betriebshaftpflicht sind Vermögensschäden nur als Folgeschäden von Personen-/Sachschäden gedeckt. Der Schadeneintritt bzw. die Schadenkonstellation, die dieses Kriterium erfüllt, ist relativ praxisfern.
Gerade im Dienstleistungs-/Consulting-Bereich kann dieses Risiko existenzbedrohend werden. Daher biete ich z.B. die vom Preis-/Leistungsverhältnis interessante Vermögensschadenhaftpflicht der "Hiscox" an.
Hier wird nicht mit "verklausulierten" Bedingungen gearbeitet, sondern mit einem offenen Bedingungswerk. Heißt, alles, was nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, gilt mitversichert. Auch zukünftige, jetzt noch nicht vorstellbare (unbenannte) Gefahren sind damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Natürlich gibt es auch andere Versicherer, die je nach Absicherungsbedarf, erste Wahl sind. Sprechen Sie mich gerne an.
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